http://www.mwkel.rlp.de/File/Stress-Tes ... -2011-pdf/
Je suis en train d'en traduire les conseils très importants à savoir pour toutes les centrales en France :
Anmerkungen der Stresstestbeobachter der Länder Saarland, Rheinland-Pfalz
und Luxemburg zum EDF Bericht Cattenom vom 15.9.11
Vorbemerkung: Die folgenden Anmerkungen sind das Ergebnis einer ersten
Durchsicht des EDF Berichtes zum Stresstest Cattenom („Rapport dèvaluation
complémentaire de la sûreté des installations nucléaires au regard de l’accident de
Fukushima“ vom 15.09.2011) durch die Beobachter der Länder Saarland, Rheinland-
Pfalz und Luxemburg. Diese Anmerkungen erheben keinen Anspruch auf
Vollständigkeit. Insbesondere können sich nach einer vertieften Bewertung weitere
Anmerkungen und Wünsche bezüglich der Sicherheitsverbesserung des KKW
Cattenom ergeben.
1. Abweichungen zu den ASN- und ENSREG Vorgaben
1.1 Folgen des Verlustes der Integrität des Containments z.B. durch einen
Flugzeugabsturz.
Im EDF Bericht finden sich hierzu keine Angaben. Wir sind der Meinung, dass
der Verlust der Integrität des Containments, insbesondere vor dem
Hintergrund eines möglichen Flugzeugabsturzes, behandelt werden sollte.1
1.2 Schneelasten
Zu den in der o.g. ASN Resolution genannten „other extreme natural events“
gehören unseres Erachtens auch extreme Belastungen von Gebäuden und
Strukturen durch Schnee. Im EDF Bericht wird zwar ausgeführt, dass die
Belastungen durch Schnee auf der Basis der geltenden Vorgaben abgetragen
werden, Ausführungen über darüber hinausgehende Schneelasten fehlen. Wir
sind der Meinung, dass auch über die bisherige Auslegung hinaus gehende
Schneelasten und deren mögliche negativen Auswirkungen zu betrachten
sind. Wetterveränderungen der letzten Jahre haben auch in Europa gezeigt,
dass Schneelasten teilweise über die bisher zugrunde gelegten Schneelasten
weit hinausgehen. Einstürze von Gebäuden und Zerstörung von
Systemstrukturen waren die Folge.
Die beiden Punkte sollten schnellstmöglich behandelt und nachgeliefert
werden.
2. Notsteuerstelle
Im EDF Bericht wird ausgeführt, dass der dauerhafte Aufenthalt in der
Schaltwarte nur sichergestellt ist, sofern der Filter U5 (Filter zur
1
Die “Resolution no. 2011-DC-2013 by the French Nuclear Safety Authority dated May 5, 2011, instructing EDF to carry out a
complementary safety assessment on some of its basic nuclear installations in the light of the accident which has occurred at
the Fukushima Daiichi nuclear power plant” fordert auf Seite 2 unter anderem, dass Mittel beschrieben werden, die für das
Management im Falle eines Verlustes der Containment Integrität zum Einsatz kommen.
Die Vorgaben der ENSREG („EU Stress test specifications“, veröffentlicht am 31.05.2011) beinhalten eine Forderung unter
dem Kapitel „severe accident management, Buchstabe c“ auf Seite 13, dass Milderungsmaßnahmen für den Fall des
Verlustes der Integrität des Containments beschrieben werden. Diese Forderung wird auch von der ASN erhoben (Resolution
no. 2011-DC-2013 ASN, Annexe 1, Seite 2). Die Einbeziehung eines Flugzeugabsturzes ist ausdrücklich von ENSREG auf
der Seite 4 gefordert.
2
Druckentlastung des Containments bei schweren Störfällen) nicht geöffnet
wird (vgl. 6.1.2.2.2). Es gebe aktuelle Studien, die es nahe legten, dass die
permanente Anwesenheit in der Steuerwarte in der Zeit nach dem Öffnen des
U5 Systems vermieden werden sollte (Vgl. 6.2.3.3). Daraus entnehmen wir,
dass die Strahlenbelastung in der Schaltwarte nach dem Öffnen des U5
Systems unzulässig hoch wäre.
Des Weiteren wird im EDF Bericht ausgeführt, dass im Falle des
Totalausfalles der Stromversorgung (H3 Situation) die Instrumentierung zur
Erkennung eines auslegungsüberschreitenden Störfalles in der Steuerwarte
nicht mehr zur Verfügung steht(vgl.6.2.3.2).
Welche Möglichkeiten es zur Erreichung und Aufrechterhaltung eines sicheren
Zustandes durch Personalhandlungen gibt, wenn die Steuerwarte aus
anderen Gründen wie z.B. Flugzeugabsturz nicht mehr zur Verfügung steht,
wird im EDF Bericht nicht ausgeführt. Nach unserer Kenntnis steht bei einem
Ausfall der Steuerwarte lediglich das „panneau de repli“ zu Verfügung, mit
dem jedoch lediglich ein Abfahren der Anlage in den kalten zustand möglich
ist. Das panneau de repli enthält keine radiologische Instrumentierung, zudem
liegt es im gleichen Gebäude wie die Steuerwarte, so dass ein gleichzeitiger
Ausfall von Steuerwarte und panneau de repli durch eine gemeinsame
Ursache (Großfeuer) nicht ausgeschlossen werden kann.
Vor diesem Hintergrund halten wir die Errichtung jeweils einer örtlich
getrennten Notsteuerstelle für jeden Reaktor für erforderlich, die sämtliche
Funktionen zur Steuerung des Reaktors und zur Beherrschung eines Unfalls
an diesem Reaktor sicher stellen würde.
3. Venting-Filter (Maßnahme U5) nicht gegen Erdbeben ausgelegt und
keine fest installierte Störfallinstrumentierung; geringer Abscheidegrad
Wir sind der Meinung, dass das U5 System auch nach einem
Bemessungserdbeben funktionsfähig sein muss.2
Nach unserer Auffassung ist eine zuverlässige fest installierte Messeinrichtung
zur möglichst korrekten Erfassung der Aktivitätsabgaben bei der
Druckentlastung unbedingt erforderlich.3
Der Abscheidegrad für molekulares Jod im Druckentlastungsfilter sollte
verbessert werden.4
2
Im EDF Bericht wird ausgeführt, dass wesentliche Elemente des U5 Systems nicht als erdbebenrelevant eingestuft seien.
(Vgl.6.2.2.2.2). Auslegungsüberschreitende Ereignisse können insbesondere auch nach einem Erdbeben, gegen das die
Anlage ausgelegt ist (Bemessungserdbeben) durch Folgewirkungen wie Explosionen, Feuer, Überflutung etc. eintreten. Eine
nicht zur Verfügung stehende Druckentlastungseinrichtung im Anforderungsfalle und damit die mögliche Zerstörung des
Containments sollte nicht riskiert werden.
3
Im EDF Bericht wird ausgeführt, dass es für die Messung der Austrittsaktivität beim Druckabbau im Containment ein lokales
mobiles Hilfsmittel gebe, das speziell für diese Situationen bestimmt sei.(vgl.6.1.1.3) Daraus entnehmen wir, dass eine fest
installierte Messeinrichtung für diesen Zweck nicht vorhanden ist. Zum einen benötigen die Katastrophenschützer in einem
Ereignisfall sehr schnell möglichst präzise Angaben über die radioaktiven Emissionen, zum anderen ist der mobile Einsatz
von Messgeräten bei einem schweren Unfall sehr unzuverlässig.
4
Nach den Angaben im EDF Bericht beträgt der Abscheidegrad für molekulares Jod im Druckentlastungsfilter nur mindestens
einen Faktor 10 (vgl.6.2.1.2.2). Nach unseren Informationen kann heute bei der Druckentlastungsfilterung ein Abscheidegrad
von 100 für molekulares Jod erreicht werden, z.B, mittels eines im Gleitdruckverfahren arbeitenden Venturiwäschers mit
integriertem, nachgeschaltetem Metallfaserfilter.
3
4. Fristen für Analysen und Umsetzung von erkannten Defiziten sind
teilweise zu lang
Vorbemerkung: Die von EDF vorgesehenen Fristen zur Umsetzung von
Maßnahmen im auslegungsüberschreitenden Bereich sind unseres Erachtens
auch deshalb teilweise zu lang, weil der Auslegungsbereich der Anlage
teilweise sehr knapp im Hinblick auf die vorhandenen Sicherheitssysteme
bemessen ist.
a) Von EDF wird vorgeschlagen, den Notstromdiesel (DUS) für äußerste
Notfälle mittelfristig, also bis spätestens 2020, aufzustellen. Im EDF Bericht
sind etliche Szenarien benannt, die aufzeigen, dass die derzeitige
Notstromversorgung unzureichend ist. Völlig unakzeptabel ist, dass erst
spätestens 2015 (CT) als Ersatz des Notstromdiesels (DUS) zwei kleine feste
Notstromaggregate am Standort für bestimmte auslegungsüberschreitende
Ereignisse verfügbar sein sollen.
b) Von EDF wird vorgeschlagen erst spätestens 2015 (CT) eine
Zusatzwassereinspeisung an jedem Reaktorblock für äußerste Notfälle
einzurichten (Brunnen oder Tanks). Diese Zusatzwassereinspeisung sollte
unseres Erachtens erheblich früher installiert werden. (siehe auch Punkt 5)
Dass diese Einrichtungen, wenn sie dann realisiert sind, erst spätestens 2020
auch gegen Erdbeben, Überschwemmungen und andere extreme klimatische
Ereignisse abgesichert werden sollen, ist ebenso unakzeptabel.
c) Von EDF wird vorgeschlagen erst spätestens 2015 ein Dokument mit den
speziellen Maßnahmen abzufassen, die bei einem Totalausfall der
Stromversorgungen am ganzen Standort zu treffen sind. Eine Erarbeitung
innerhalb eines halben Jahres erscheint uns eher angemessen.
d) Die FARN (Schnelle Eingreiftruppe für Störfälle) sollte nach unserer
Auffassung spätestens Ende 2012 und nicht erst spätestens 2015, wie von
EDF vorgesehen, einschließlich der vorgesehenen Instrumente, einsatzbereit
sein.
e) Im EDF Bericht wird ausgeführt, dass eine Beschädigung der Sockel 9723
für die Relais TEC 1783 im KKW Cattenom erst 2013 abgeschlossen sein soll
(vgl. 2.1.3.3.1). Diese lange Frist für die Beseitigung eines Defizites im
Auslegungsbereich halten wir für unangemessen.
f) Im EDF Bericht wird ausgeführt, dass die Beseitigung des Problems bzgl
Schmiermittelüberschuss an den Kontakten des Relais OK-B im KKW
Cattenom erst 2015 abgeschlossen sein soll. (Vgl.2.1.3.3.2). Diese lange Frist
für die Beseitigung eines Defizites im Auslegungsbereich halten wir für
unangemessen.
Wir sind der Meinung, dass die Fristen in diesen Bereichen zu verkürzen sind.
4
5. Defizite bei der Wärmesenke (Nutzung des Moselwassers zur Kühlung
z.B. bei Verstopfung, Erdbeben, Überschwemmungen vermutlich nicht
möglich, Dammbruch Mirgenbachsee)
Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die Wärmesenke Mosel bereits im
Auslegungsbereich (Auslegungserdbeben, höchster Wasserstand CMS)
Defizite aufweist.5 Somit hängt die sichere Wärmeabfuhr für das KKW
Cattenom ausschließlich von der Wärmesenke Mirgenbachsee ab. Bezüglich
des Mirgenbachsee als entscheidende Wärmesenke ergeben sich Fragen im
Hinblick auf die Auslegung und den Zustand des Systems Mirgenbachsee als
„Notwärmesenke“. Der belastbare wissenschaftliche Nachweis der
Erdbebensicherheit des Dammes und einer evtl. Sicherheitsmarge ist unseres
Erachtens erforderlich. Im EDF Bericht wird ausgeführt, dass die Talsperre bei
Überschreitung des Sicherheitserdbebens nur über mäßige Spielräume
verfügt (vgl. 4.2.1) ohne auf den Nachweis der Erdbebensicherheit näher
einzugehen.
Wir sind der Meinung, dass der Mirgenbachstausee als entscheidende
Wärmesenke zu Betrachten ist und zugehörigen Installationen, inklusive
„Hochpunkt“, dementsprechend im Zuge des Stresstest zu bewerten sind
(Auslegungsüberschreitende Ereignisse, Redundanz, etc).
6. Einzelne Aspekte zur Erdbebensicherheit
a) Im EDF Bericht werden Erdbebeninspektionen einschließlich der
Gegenprüfungen beschrieben (vgl. 2.2.1.4). Nach den Ergebnissen der
Erdbebeninspektionen werden die elektrischen Einrichtungen, Kabelführungen
und Lüftungskanäle im nuklearen Teil der Anlage als am wenigsten robust
angesehen (vgl.2.2.2.1).
b) Mehrere wichtigen Bauteile zur Beherrschung (attenuation des
conséquences) eines schweren Unfalls, z.B. die By-pass Jodfallen der
Ringraumabsaugung sind nicht als Erdbebenrelevant eingestuft.
Wir sind der Meinung, dass eine Überprüfung der Erdbebensicherheit von
elektrischen Einrichtungen und Kabelführungen durch unabhängige Gutachter
unbedingt erforderlich ist.
Die Erdbebensicherheit von Bauteilen zur Minderung der Auswirkungen eines
schweren Unfalls ist zu gewährleisten.
5
Pumpen und Stromversorgungseinrichtungen würden im Falle eines CMS im Kühlwasserentnahmebauwerk in 3 Meter hohem
Wasser versinken. (vgl. 3.1.2.2.1.2) Generell unterliegen die Pumpen und Wasserzuleitungen von der Mosel keiner
Sicherheitsklassifizierung. (vgl. 5.1.3) Dies bedeutet, dass die Wärmesenke Mosel ein rein betriebliches System ist ohne
Auslegung gegen Erdbeben, Hochwasser und andere Einwirkungen von außen.
5
7. Problematik der Kombination von Überschwemmungsereignissen
werden in dem Bericht nicht ausreichend berücksichtigt
a) Das Zusammentreffen eines starken Jahrhundertregenfalles für einen
Zeitraum von 60 Minuten(PFI) und Verstopfung der Regenwasserabläufe der
Kanalisation (SEO) führt zu einer Überflutung in die IPS Gebäude (Gebäude
die für die Sicherheit der Anlage wichtig sind).
b) Das Zusammentreffen einer Zerstörung der Kühltürme, der SER-und SEDBecken
(Becken für die Deionatverteilung im nuklearen und konventionellen
Bereich) und des Lecks der nicht erdbebensicheren Rohrleitungen durch ein
auslegungsüberschreitendes Erdbeben führt zu einer Überflutung, die
sämtliche Räumlichkeiten der Kernkraftanlage betrifft.
Wir sind der Meinung, dass Nachrüstmaßnahmen zur Vermeidung einer
solchen Überschwemmung vorgesehen werden sollen, anstelle von
Wahrscheinlichkeitsanalysen.6
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